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  • AutorenbildMechthild Reitz

Der Pferdesportverband Rheinland-Pfalz informiert - Stand: 11.01.2021

Verlängerung des Lockdowns bis 31.01. und weitere Einschränkungen – keine Änderungen für Sport

Heute tritt die am vergangenen Freitag veröffentlichte 15. CoBeLVO mit der Verlängerung des Lockdowns und weiteren Beschränkungen der Kontakte in Kraft. Im Bereich Sport gibt es keine Änderungen, auch für das Bewegen von Pferden bzw. Einzelunterricht im Freien ist der Wortlaut unverändert:

„Sind Reitschulen und Reiterhöfe geöffnet?

Reiterhöfe bleiben geöffnet, es gelten die Kontaktbeschränkungen, der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung überall da, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann. Insbesondere können diejenigen Personen anwesend sein, die aus beruflichen Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen. Tierpflege ist gestattet. Reitschulen dürfen Einzelunterricht (1:1) im Freien anbieten. Reitsport ist allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien gestattet.


Den Handlungsempfehlungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) folgend ist bei einer Reithalle von 20×40 Metern das Bewegen der Pferde durch vier sowie in einer Reithalle 20×60 Metern durch sechs gleichzeitig reitende Personen zulässig.“


Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kreise und kreisfreie Städte angehalten sind, die Maßnahmen der 15. CoBeLVO zu erweitern, sofern der 7-Tages-Inzidenzwert über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Die entsprechenden Veröffentlichungen vor Ort sollten also unbedingt verfolgt werden. https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/15._CoBeLVO/Auslegungshilfe_Winter-Shutdown__Januar_2021.pdf





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