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  • AutorenbildMechthild Reitz

Die neuen Leitlinien und die Körungen der Zukunft


Die neuen Leitlinien für Tierschutz im Pferdesport sind inzwischen in Kraft getreten.

Wie wirkt sich das nun auf die Junghengstkörungen der Zukunft aus?



Die Leitlinien "Tierschutz im Pferdesport" zum Download



Lars Gehrmann zum Körmodus – Keine leichte Entscheidung


Aufgrund der neuen Leitlinien des Bundes zum Ausbildungsbeginn junger Pferde werden fast alle Zuchtverbände in Deutschland ihren Körmodus im Jahr 2022 umstellen. Das planen auch die Trakehner. Die Diskussionen zu diesem Thema werden zur Zeit geführt in den beiden Vorständen und in den Delegiertenkonferenzen der Zuchtbezirke per Video, teilweise mit Zuschaltung der Zuchtleitung. Ende Januar gab es in Göttingen eine Kombination aus Präsenz- und Videositzung der Zuchtgremien (Zuchtausschuss, Körkommission, Stutenkommission, Sportkommission) und einer Zahl von Hengsthaltern, die sich diesem Thema intensiv und ausschließlich widmete. Aus den Erfahrungen dieser Diskussionen lässt sich schließen, dass eine Entscheidung nicht leicht herzuleiten ist, vielfach auch abhängig ist von Faktoren, die der Trakehner Verband nicht beeinflussen kann und am Ende wird sie von allen Beteiligten, das heißt Züchtern, Besuchern, Ausstellern, Interessenten und den Veranstaltern Kompromisse fordern. Folgende Thesen lassen sich nach dem Stand der Diskussion bereits mit hoher Übereinstimmung festhalten:

  • Es herrscht Einigkeit, dass sich etwas ändern muss, aber dabei darf nicht nur die Frage nach dem „Wann“ im Vordergrund stehen, sondern noch mehr die Frage nach dem „Wie“.

  • Zum „Wie“ gehören die Schaffung von Leitfäden, Regeln und Sanktionen zur Überwachung der Vorbereitung und Durchführung der Körungen von Hengsten in Zusammenarbeit mit der FN und möglichst im Schulterschluss der Zuchtverbände.

  • Hinsichtlich der geforderten Durchführung agiert der Trakehner Verband jetzt schon relativ nah an der Praxis der Leitlinien, weil die Züchter für ihre Hengste die Möglichkeiten haben, zwischen Herbst (Oktober), Frühjahr (Februar) und Sattelkörung dreieinhalbjährig (Oktober) zu wählen. Weil kein Longieren der Hengste gefordert wird, weil das Freilaufen der Hengste großzügig und separat durchgeführt wird und weil die Diskussion um Hengste, die zum Freispringen präpariert werden, bei den Trakehnern so gut wie keine Rolle spielt. Diese Optionen sollten den Züchtern für ihre Hengste erhalten bleiben.

  • Eine Sattelkörung im Frühjahr wird als zu früh erachtet. Deshalb sollte eine Körung an der Hand spätestens bis Februar stattfinden, weil die Aussteller sonst unter dem Vermarktungszwang des Reitens der Junghengste stehen. Das soll verhindert werden.

  • Deshalb wäre beim „Wann“ zu entscheiden zwischen November/Dezember (Adventskörung) oder Januar/Februar.

  • Die Terminwünsche des Trakehner Verbandes brauchen die Zustimmung der Holstenhalle und mindestens eines weiteren hippologischen Mitveranstalters, um die Mietkosten und den Finanzaufwand der Bodeneinbringung in die Holstenhalle zu reduzieren.

  • Zu den Grundbedingungen gehört, dass der Zeitpunkt und das Verfahren abgestimmt sein müssen mit den zuständigen Behörden.

  • Der Trakehner Hengstmarkt ist mehr als nur die Körung und deshalb sind neben den Auktionen, weiteren Wettbewerben und dem Galaabend viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, die Einfluss auf das Gelingen der Gesamtveranstaltung haben.

  • Von der Diskussion um den Körmodus und den Terminverschiebungen wird auch das HLPSystem betroffen werden. Eine Prüfung der dreijährigen Junghengste im Frühjahr erscheint kontraproduktiv in Anbetracht der nicht favorisierten Sattelkörung im Frühjahr. Deshalb wird die HLP im Herbst als beste Möglichkeit angesehen. Dann würden wahrscheinlich die dreijährigen Hengste nach der Körung und vor der Prüfung in einen ersten Deckeinsatz gehen.

Die Diskussion soll außerdem auf den bevorstehenden Versammlungen in den Zuchtbezirken geführt werden. Auch wenn die Entscheidung nicht leicht wird, darf sie nicht zu lange dauern, weil der Platz im Kalender begrenzt ist durch die Körungen der anderen Zuchtverbände. 2021 bleibt aber der alte Termin: 14. bis 17. Oktober.

Quelle: Der Trakehner, Editorial – Ausgabe März 2021

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