Mittlerweile fest etabliert und sehr, sehr gut frequentiert freuen wir uns, Ihnen auch in diesem Jahr im Rahmen des
Trakehner Weekends im Landgestüt Zweibrücken erneut eine Stutenleistungsprüfung anbieten zu können.
Termin: 07.08.2021
Nennungsschluss: 24.07.2021
Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen gerne folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:
Eliza Tressel, Mobil: 0162 428 83 42
Dr. Brigitte Westbrock, Mobil: 0171 618 4220
Boxen stehen zur Verfügung und können direkt über das Landgestüt gebucht werden:
Landgestüt Zweibrücken, Gutenbergstraße 16, 66482 Zweibrücken
Tel.: 06332/17556
Und auch dieses Mal erwarten die Platzierten hochwertige Ehrenpreise.
Foto: beste Trakehner Stute -> Velvet Touch v. Kentucky, B: Axel Spieth, R: Christiane Fuchs
Z: ZG Trenschel, Essen
Zum Download:
Ausschreibung zur
Stutenleistungs- und Remonteprüfung (Feldprüfung)
für alle Reitpferde- und Reitponyrassen
am 07. August 2021
Landgestüt Zweibrücken
Gutenbergstr.16 66482 Zweibrücken
Veranstalter:
Trakehner Verband e.V.
Zuchtbezirk Rheinland-Pfalz, Saarland, Luxemburg
Teilnahmeberechtigt:
Pferde:
3jährige und ältere Stuten alle Reitpferderassen, alle Reitponyrassen
3jährige und ältere Wallache und Reithengste alle Reitpferderassen, alle Reitponyrassen
Reiter:
Alle Reiter mit Reitausweis oder Deutschem Reitabzeichen
Nennungsanschrift:
Eliza Tressel , Hofgut Kludenbacher Höhe 55481 Kludenbach
Tel.: 0162 4288342, Mail: rshaferstroh@aol.de
Die Nennung erfolgt formlos oder mittels Anmeldeformular.
Mit der Nennung sind Name, Lebensnummer und Geburtsdatum des Pferdes/Ponys,
der Besitzer mit Anschrift und Telefonnummer, sowie der/die Reiter/in anzugeben.
Der Nennung ist unbedingt eine Kopie der Eigentumsurkunde beizufügen.
Boxen stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und können direkt beim Landgestüt Zweibrücken bestellt werden.
Boxenreservierung und Veranstaltungsanschrift:
Landgestüt Zweibrücken, Gutenbergstraße 16, 66482 Zweibrücken
Tel.: 06332/17556
Mail: info@landgestuet-zweibruecken.de
Nennungsschluss:
Nennungsschluss ist der 24.07.2021
Das Nenngeld beträgt 55,00 € pro Pferd und ist bis spätestens zum Nennungsschluss auf das Konto des Trakehner Zuchtbezirk Rheinland-Pfalz, Saarland, Luxemburg
IBAN: DE93 5609 0000 0000 1331 53, BIC: GENODE51KRE einzuzahlen.
Nennungen, für die das Geld bis zum Nennungsschluss nicht entrichtet wurde, können nicht berücksichtigt werden.
Für Nachnennungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 10,00 € erhoben.
Anforderungen:
Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach der aktuellen Richtlinie des Trakehner Verbandes zur Durchführung der Zuchtstutenprüfung/Remonteprüfung auf Station und im Feld. Darüber hinaus greift die Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN).
1. Teilprüfung: Freispringen
In der Halle nach Weisung der Richter. Verlangt werden zwei kleine Einsprünge und ein Aussprung, der zunächst als Steilsprung, dann als Hochweitsprung aufgebaut wird.
2. Teilprüfung: Grundgangarten/Rittigkeit
Vorstellen der Pferde unter dem eigenen Reiter in einer Abteilung von bis zu 4 Pferden nach Weisung der Richter, Dauer ca. 10 Minuten.
Die Startfolge wird durch den Veranstalter festgelegt.
3. Teilprüfung: Fremdreiter-Test
Überprüfung der Rittigkeit durch einen unabhängigen Fremdreiter ohne vorheriges erneutes Reiten, nur Führen an der Hand erlaubt. Dauer ca. 5 Minuten.
Ausrüstung:
In allen Teilprüfungen ist die gemäß §70 LPO zulässige Ausrüstung erlaubt.
Beim Freispringen sind Gamaschen und Sprungglocken, sowie an den Hinterbeinen Streichkappen nach Maßgabe der Richtergruppe erlaubt.
Jede andere Ausrüstung ist nicht zulässig.
Ergebnisse:
Bewertungen der Einzelmerkmale werden zur Ergebnisermittlung, wie nachfolgend dargestellt, gewichtet:
Das Endergebnis wird durch eine Gesamtnote ausgedrückt. Sie wird auf zwei Stellen hinter dem Komma berechnet. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Pferdebesitzer in einem Prüfungszeugnis bescheinigt. Das Prüfungszeugnis enthält mindestens Lebensnummer sowie Vater des geprüften Pferdes; Ort, Datum und Art der Prüfung sowie die Einzelnoten für Schritt, Trab, Galopp, Rittigkeit (Richter sowie Fremdreiter), Freispringen sowie das Endergebnis.
Weitere Bestimmungen:
Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und dürfen nicht aus Beständen kommen, in denen aktuell ansteckende Krankheiten vorkommen.
Alle teilnehmenden Pferde müssen im Besitz eines Equidenpasses sein, der auf Verlangen vorzulegen ist.
Alle teilnehmenden Pferde müssen gemäß den LPO-Bestimmungen gegen Influenza geimpft sein, es können diesbezüglich Kontrollen durchgeführt werden.
Pferde deren Impfschutz den Bestimmungen nicht entspricht, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Die Sachverständigen sind berechtigt, bei Verdacht Medikationskontrollen anzuordnen.
Sollte ein teilnehmendes Pferd innerhalb von vier Wochen vor der Prüfung gegen Krankheiten oder Verletzungen medikamentös behandelt worden sein, ist bis spätestens drei Tage vor Beginn der Prüfung ein tierärztlicher Nachweis über den Einsatz der Medikamente vorzulegen.