Veranstalter:
Trakehner Verband e.V.
Zuchtbezirk Rheinland-Pfalz, Saarland, Luxemburg
Teilnahmeberechtigt:
Pferde:
3jährige und ältere Stuten alle Reitpferderassen, Deutsches Reitpony
3 jährige und ältere Wallache und Reithengste alle Reitpferderassen, Deutsches Reitpony
Reiter:
Alle Reiter mit Reitausweis oder Deutschem Reitabzeichen
Termin: 22.08.2020
Nennungsanschrift:
Conni Götsch, Gestüt Rettinahof, 55234 Albig
Tel.: 0170-1604877, Fax: 06731/496341, Mail: rettinahof@web.de
Die Nennung erfolgt formlos oder mittels Anmeldeformular.
Mit der Nennung sind Name, Lebensnummer und Geburtsdatum des Pferdes/Ponys,
der Besitzer mit Anschrift und Telefonnummer, sowie der/die Reiter/in anzugeben.
Der Nennung ist unbedingt eine Kopie der Eigentumsurkunde beizufügen.
Boxen stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und können direkt beim Landgestüt Zweibrücken bestellt werden.
Boxenreservierung und Veranstaltungsanschrift:
Landgestüt Zweibrücken, Gutenbergstraße 16, 66482 Zweibrücken
Tel.: 06332/17556
Mail: info@landgestuet-zweibruecken.de
Nennungsschluss:
Nennungsschluss ist der 01.08.2020
Das Nenngeld beträgt 55,00 € pro Pferd und ist bis spätestens zum Nennungsschluss auf das Konto des Trakehner Zuchtbezirk Rheinland-Pfalz, Saarland, Luxemburg
IBAN: DE93 5609 0000 0000 1331 53,
BIC: GENODE51KRE
einzuzahlen.
Nennungen, für die das Geld bis zum Nennungsschluss nicht entrichtet wurde, können nicht berücksichtigt werden. Jede abgegebene Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei Nicht-Teilnahme.
Für Nachnennungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 10,00 € erhoben.
Anmeldeformular zum Download:
Allgemeine Hinweise zur Vorbereitung einer Stute für die Stutenleistungsprüfung: Merkblatt
Anforderungen:
Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach der aktuellen Richtlinie des Trakehner Verbandes zur Durchführung der Zuchtstutenprüfung/Remonteprüfung auf Station und im Feld. Darüber hinaus greift die Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN).
1. Teilprüfung: Freispringen
In der Halle nach Weisung der Richter. Verlangt werden zwei kleine Einsprünge und ein Aussprung, der zunächst als Steilsprung, dann als Hochweitsprung aufgebaut wird.
2. Teilprüfung: Grundgangarten/Rittigkeit
Vorstellen der Pferde unter dem eigenen Reiter in einer Abteilung von bis zu 4 Pferden nach Weisung der Richter, Dauer ca. 10 Minuten.
Die Startfolge wird durch den Veranstalter festgelegt.
3. Teilprüfung: Fremdreiter-Test
Überprüfung der Rittigkeit durch einen unabhängigen Fremdreiter ohne vorheriges erneutes Reiten, nur Führen an der Hand erlaubt. Dauer ca. 5 Minuten.
Ausrüstung:
In allen Teilprüfungen ist die gemäß §70 LPO zulässige Ausrüstung erlaubt.
Beim Freispringen sind ausschließlich Gamaschen bzw. Bandagen an den Vorderbeinen und ggf. Sprungglocken nach Maßgabe der Richtergruppe erlaubt.
Jede andere Ausrüstung ist nicht zulässig.
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
Nach Beendigung der Prüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stuten. Der Besitzer jeder Stute erhält zeitnah ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Gesamtnote, die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.
Wiederholung einer Prüfung
Die Feldprüfung kann einmal wiederholt werden. Es gilt das bessere Ergebnis.
Weitere Bestimmungen:
Alle teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und dürfen nicht aus Beständen kommen, in denen aktuell ansteckende Krankheiten vorkommen.
Für jedes Pferd ist der Equidenpass vor dem Start an der Meldestelle vorzulegen.
Alle teilnehmenden Pferde müssen gemäß den LPO-Bestimmungen gegen Influenza geimpft sein, es können diesbezüglich Kontrollen durchgeführt werden.
Pferde deren Impfschutz den Bestimmungen nicht entspricht, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Die Sachverständigen sind berechtigt, bei Verdacht Medikationskontrollen anzuordnen.
Sollte ein teilnehmendes Pferd innerhalb von vier Wochen vor der Prüfung gegen Krankheiten oder Verletzungen medikamentös behandelt worden sein, ist bis spätestens drei Tage vor Beginn der Prüfung ein tierärztlicher Nachweis über den Einsatz der Medikamente vorzulegen.