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  • AutorenbildMechthild Reitz

Sonderdeckgenehmigung - vor der Anpaarung stellen

Bitte beachten Sie: GrundsÀtzlich wird empfohlen, sich mit der Stutbuchabteilung in Verbindung zu setzen, wenn ein Hengst zur Bedeckung genutzt werden soll, der nicht im aktuellen Hengstverteilungsplan gelistet ist, um dann einen Antrag auf Sondergenehmigung an die Zuchtleitung zu stellen.


Damit sollen die ZĂŒchter insbesondere vor möglichen höheren Kosten oder Problemen bei der Fohlenregistrierung geschĂŒtzt werden. Zudem kann der Zuchtverband auch seinem Beratungsauftrag fĂŒr die ZĂŒchter besser nachkommen.


Der Antrag auf Sonderdeckgenehmnigung erfolgt schriftlich (Email an rosenthal@trakehner-verband.de oder Fax 0 43 21 – 90 27 19) unter Angabe der betreffenden Stute und des gewĂ€hlten Hengstes.


Wird dem Antrag stattgegeben, werden dem ZĂŒchter gemĂ€ĂŸ aktueller Beitragsordnung 100,- EUR bei der Registrierung eines Fohlens im Folgejahr berechnet. Eine Sonderdeckgenehmigung gilt nur fĂŒr die jeweils beantragte Bedeckung und ist nicht auf weitere Bedeckungen durch denselben Hengst ĂŒbertragbar.




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